Infraschall

Infraschall ist tieffrequenter Schall im nicht hörbaren Frequenzbereich von 1 bis 16 Hertz. 

Diverse Studien haben gezeigt, dass eine körperliche Wahrnehmung von Infraschall bei sehr niedrigen Frequenzen (unter 16 Hertz) erst ab 90 Dezibel möglich ist. So können z. B. Föhnwinde, schwerer Seegang oder aber auch das Abrollgeräusch von PKW- oder LKW-Reifen einen Schalldruck von über 100 Dezibel erreichen. Die Insassen eines fahrenden PKW sind etwa 120 Dezibel ausgesetzt (bei 20 Hertz).

Infraschall und tieffrequente Geräusche sind allgegenwärtiger Teil unserer technischen und natürlichen Umgebung. Der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall ist schon in 150 Meter Entfernung nicht mehr wahrnehmbar.

Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis einer schädlichen Wirkung von Infraschall unterhalb der Wahrnehmbarkeitsgrenzen. Aber die unbegründete Angst vor unhörbaren Effekten kann tatsächlich krank machen („Nocebo-Effekt").

Quellen:

Windenergie und Infraschall, LUBW, 2014, www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/infraschall

Windenergieanlagen - beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?, LfU, 2019, www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_117_windkraftanlagen_infraschall_gesundheit.pdf

Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen, LUBW, 2016, www.pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/84558

www.enercity.de/windenergie/wissen-windenergie/windanlagen-schallsimulation/index.html

Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (Windenergie-Erlass – BayWEE) www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/genehmigung