Rückbau und Recycling

Rückbau

Nach Ablauf ihrer Betriebszeit von meist 20 Jahren – auch längere Laufzeiten sind je nach Stromvermarktungsmöglichkeit denkbar – wird jede Windenergieanlage rückgebaut. Entsprechende Rückbauverpflichtungen und finanzielle Sicherheiten sind in den zugrundeliegenden Pachtverträgen sowie im Genehmigungsbescheid geregelt. Windenergieanlagen in Deutschland sind ohne einen Nachweis, dass die Gelder für den Rückbau hinterlegt sind, nicht genehmigungsfähig.

Recycling

Für einen Großteil der verwendeten Materialien eines Windrades bestehen geeignete Recyclingverfahren. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Beton (Fundament und, je nach Bauweise, Turm), Stahl (Turm) sowie zu einem geringen Anteil um weitere Metalle, z. B. Kupfer oder Aluminium (Generator und Anlagenelektronik). 

Die für die Gondel und die Rotorblätter eingesetzten Verbundwerkstoffe aus Glas- oder Kohlefasern und Kunstharzen werden auf Grund des derzeit geringen Aufkommens meist thermisch verwertet. An hochwertigen Recyclingmöglichkeiten für die Verbundwerkstoffe wird derzeit intensiv geforscht. Mit zunehmenden Mengen durch außer Betrieb gehende Altanlagen und Entsorgungsmengen aus anderen Technikbereiche (bspw. Luftfahrt und Automobilindustrie) ist langfristig mit wirtschaftlichen und ökologischen Recyclingwegen zu rechnen. 

Die derzeitigen Recyclingquoten von Windenergieanlagen können bei 80 bis 90 Prozent liegen. 

Quellen:

www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/windenergieanlagen-rueckbau-recycling-repowering
www.ict.fraunhofer.de/content/dam/ict/de/documents/medien/ue/UE_klw_Poster_Recycling_von_Windkraftanlagen.pdf 

www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/FA_Wind_Doku_Brechen-und-Sieben_2018-12.pdf