Schattenwurf

Je nach Wetter und Sonnenstand können die Rotorblätter bewegte Schatten werfen. In welchem Ausmaß dies jeweils der Fall ist, wird im Genehmigungsverfahren untersucht.

Beschattungszeiten von maximal 8 Stunden pro Jahr und höchstens 30 Minuten pro Tag gelten als nicht erheblich belästigend. Werden die zulässigen Werte überschritten, muss eine Schattenabschaltvorrichtung eingebaut werden. Diese Vorrichtung erkennt die Überschreitung der Richtwerte an relevanten Immissionsorten und stellt sicher, dass die Anlage so ausgerichtet ist, dass dort kein weiterer Schatten auftritt.

Ein 200 Meter hohes Windrad auf einer horizontalen Fläche kann einen Schatten von maximal 1.400 Metern werfen.

Blendung, Stroboskop- oder Diskoeffekt

Diskoeffekt wird jener Effekt genannt, der durch schnell drehende Flügel und stark reflektierende Oberflächen entsteht und ein ähnliches Blinkmuster erzeugt wie ein Stroboskop in einer Diskothek.

In den Anfängen der Windstromerzeugung war der Diskoeffekt wegen der kleinen sehr schnell drehenden Windräder ein viel diskutiertes Thema. Durch die Verwendung von nicht-reflektierenden Farben und die langsame Drehbewegung moderner Windräder sowie durch die großen Abstände zu Wohnhäusern ist ein solcher Effekt bei Windrädern nicht mehr feststellbar.


Quellen:

Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (Windenergie-Erlass – BayWEE) www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/genehmigung

um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/windenergie/faq-windenergie/welche-grenzwerte-gibt-es-im-bezug-auf-schattenwurf-und-diskoeffekt